AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Tätigkeit
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Erbringung der Leistung.
§ 2 Beteiligung Dritter am Vertrag
Der/die Auftraggeber*in verpflichtet sich, die ggf. von ihm/von ihr benannten Personen, welche die Beratungsleistung in Anspruch nehmen, in geeigneter Weise am Abschluss dieses Vertrages zu beteiligen.
§ 3 Schweigepflicht, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen, Einsichtnahme
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihm während seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen nur im Rahmen der Beratungstätigkeit für den/die Auftraggeber*in zu verwenden. Zur Weitergabe oder Offenbarung einer solchen Information bedarf die Auftragnehmerin der vorherigen Zustimmung des/der Auftraggeber*in. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich weiterhin, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses so lange Stillschweigen zu bewahren, bis sie ohne einen Verstoß der Auftragnehmerin gegen ihre Schweigepflicht der Öffentlichkeit bekannt geworden ist.
(2) Die/der Auftraggeber*in stellt der Auftragnehmerin alle zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Es bleibt dem/der Auftraggeber*n vorbehalten, der Auftragnehmerin insoweit lediglich nur Einsicht zu gewähren.
(3) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, sodass insbesondere Dritte keine Einsicht nehmen können.
(4) Unmittelbar nach Beendigung dieses Vertrages hat die Auftragnehmerin sämtliche Schriftstücke und Materialien, zu deren Aufbewahrung er gemäß § 3, (3) verpflichtet ist, an den/die Auftraggeber*in herauszugeben. Die Auftragnehmer*in ist nicht berechtigt, an solchen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
§ 4 Zahlungsfrist
Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb 14 Tage zahlbar.
§ 5 Vorübergehende Verhinderung der Vertragsparteien
(1) Sagt der/die Auftragsgeber*in einen vereinbarten Beratungstermin weniger als 24 Stunden vor seinem Beginn ab, ist das volle Honorar als Ausfallgebühr fällig. Hierüber kann einvernehmlich eine Ausnahmeregelung gefunden werden.
(2) Sagt die Auftragsnehmerin einen Beratungstermin ab, so ist unverzüglich ein neuer Termin von ihm/ihr anzubieten.
§ 6 Rücktritt
Tritt der/die Auftraggeber*in weniger als 14 Tage vor der ersten Beratungs- oder Fortbildungseinheit vom gesamten Vertrag zurück, so wird eine einmalige Ausfallgebühr von 10% des Vertragswertes erhoben. Ein frühzeitigerer Rücktritt bleibt kostenfrei. Hierüber kann einvernehmlich eine Ausnahmeregelung getroffen werden.
§ 7 Nebenabreden und Vertragsänderungen
Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 8 Gerichtsstand
Sofern die Auftragnehmerin keinen Wohnsitz im Inland begründet oder aber diesen aufgegeben hat, so ist für den Gerichtsstand der Sitz des/der Auftraggeber*in maßgebend.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages zur Folge.
§ 10 Rechtsauswahl
Der diesen AGB zugrunde liegende Dienstleistungsvertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Nicola Pantelias